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Wertgutachten für den Immobilienkauf in der Türkei und türkische Staatsbürgerschaft durch Investition

Von , Gründer und geschäftsführender Partner, Gordion Partners

· · 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wertgutachten beim Immobilienkauf in der Türkei: Warum Ausländer es vor dem Kauf brauchen und welche Rolle es für Eigentumsurkunde und Einbürgerung spielt.

https://youtube.com/shorts/G6vhMUTexnM?si=U1iSKeaRxy5pOZwv

Ausländer benötigen vor dem Kauf einer Immobilie in der Türkei ein Wertgutachten. Dieses ist Voraussetzung für die Beantragung der Eigentumsurkunde und ein wichtiger Schritt im Rahmen des türkischen Staatsbürgerschaftsprogramms durch Investition.

Der Verkäufer kann das Wertgutachten über das Webtapu-System beantragen. Das Wertgutachten muss von einem von der Kapitalmarktbehörde (SPK) lizenzierten Bewertungsunternehmen erstellt werden, das an das TADEBİS-System des Grundbuchamts angeschlossen ist.

Nach Vorlage des Wertgutachtens und der Währungsumrechnungsbescheinigung erhalten Ausländer die Eigentumsurkunde und werden Eigentümer der Immobilie in der Türkei. Anschließend können sie die Immobilie drei Jahre lang halten, einen Antrag auf Überprüfung der Staatsbürgerschaftsberechtigung stellen und schließlich die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Voraussetzungen dieses Wegs, vom Gutachten bis zum dreijährigen Vermerk im Grundbuch, erläutert unsere Seite zur Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition.

Das Wertgutachten enthält alle Details zur Immobilie: Netto- und Bruttofläche, Adresse, Grundbucheintrag, Fotos, Grundriss und den Verkehrswert. Beträgt der Schätzwert mindestens 400.000 US-Dollar, reicht das allein nicht aus: Für die Staatsbürgerschaft durch Investition müssen der Kaufpreis in der Grundbuchurkunde, die per Bankbeleg nachgewiesenen Zahlungen an den Verkäufer und der Marktwert im Wertgutachten jeweils mindestens 400.000 US-Dollar erreichen, sonst stellt das Grundbuchamt (TKGM) keine Betragsfeststellungsbescheinigung (TTB) aus, und die Immobilie kann für den Antrag nicht verwendet werden. Mehrere durch Kauf erworbene Immobilien können zusammengerechnet werden; Ausländer können dann bei einem Gesamtwert von mindestens 400.000 US-Dollar die Staatsbürgerschaft beantragen.

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