Im Rahmen der Programme zur türkischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen müssen Ausländer ihre Investitionen länger als drei Jahre in der Türkei behalten. Nach Ablauf der drei Jahre können Investoren ihre Immobilien verkaufen und behalten weiterhin die türkische Staatsbürgerschaft und den türkischen Reisepass. Wenn sie ihre Immobilie vor Ablauf von 3 Jahren verkaufen, wird ihnen die türkische Staatsbürgerschaft entzogen.
Die 3-Jahres-Regel gilt für alle Anlagearten. Wenn Ausländer eine Immobilie gekauft haben, um durch Investition die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben, versprechen sie, ihre Immobilie drei Jahre lang nicht zu verkaufen. Wenn sie vor Ablauf von 3 Jahren verkaufen, führt dies direkt zum Entzug ihrer türkischen Staatsbürgerschaft. Nach 3 Jahren können sie jedoch ihr Eigentum verkaufen und trotzdem die türkische Staatsbürgerschaft behalten. Die gleiche 3-Jahres-Regel gilt für die türkische Staatsbürgerschaft durch Bankeinzahlung und die türkische Staatsbürgerschaft durch private Pensionskasse.
Der Beginn des 3-jährigen nicht verkaufbaren Zeitraums ist das Datum, an dem Sie die Anmerkung beim Eigentumsurkundenamt hinterlegen, in der Sie versprechen, dass Sie Ihre Immobilie 3 Jahre lang nicht verkaufen werden, um Anspruch auf die türkische Staatsbürgerschaft zu haben. Wenn Sie Fragen zur Berechnung haben, können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.
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