how-to-open-a-company-in-turkey-as-a-foreign-investor

Firmengründung in der Türkei: Schritt-für-Schritt-Leitfaden für ausländische Investoren

Die Firmengründung in der Türkei steht ausländischen Investoren offen, die 100 Prozent einer türkischen Gesellschaft mit denselben Rechten wie ein einheimischer Gründer besitzen können. Die gängigste Struktur ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die auch ein einzelner Gesellschafter gründen kann. Die Eintragung dauert in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen, sobald Ihre Unterlagen bereit sind. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie man eine Firma in der Türkei gründet: die Gesellschaftsformen, die Unterlagen, die Kosten und den Eintragungsprozess, damit Sie vorab wissen, was Sie erwartet.

Was die Firmengründung in der Türkei bedeutet

Die Firmengründung in der Türkei bedeutet, ein formelles Unternehmen beim türkischen Handelsregister (Ticaret Sicil Mudurlugu) einzutragen, damit es Handel treiben, Verträge unterzeichnen, Personal einstellen und Steuern zahlen kann. Nach der Eintragung erhält Ihre Gesellschaft eine Steuernummer, eine Registernummer und einen Eintrag in MERSIS, dem zentralen System, das Handelsregister, Finanzamt und Notare miteinander verbindet. Ab diesem Zeitpunkt ist das Unternehmen eine eigenständige Einheit, getrennt von Ihnen als Eigentümer.

Die Eintragung einer ausländischen Firma in der Türkei folgt demselben grundlegenden Ablauf wie bei türkischen Staatsangehörigen. Sie wählen eine Struktur, bereiten die Satzung vor, hinterlegen gegebenenfalls das erforderliche Kapital und reichen die Unterlagen beim Register der Provinz ein, in der das Unternehmen seinen Sitz haben wird. Die meisten ausländischen Investoren registrieren sich in Istanbul, Ankara oder Izmir, obwohl eine Gründung in jeder Provinz möglich ist.

Können Ausländer in der Türkei eine Firma gründen?

Ausländer können in der Türkei in nahezu jeder Branche eine Firma gründen, und vollständiges ausländisches Eigentum ist erlaubt, sodass ein einzelner Gebietsfremder 100 Prozent der Anteile halten kann. Die Türkei behandelt ausländische und inländische Investoren nach ihrem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen gleich, was einer der Gründe ist, warum das Land Unternehmer aus dem Golf, Europa, Zentralasien und darüber hinaus anzieht.

Einige Branchen unterliegen zusätzlichen Regeln. Medien, Luftfahrt, Seeverkehr und bestimmte regulierte Finanzaktivitäten haben Eigentumsobergrenzen oder Lizenzauflagen. Sie müssen nicht in der Türkei leben, um Gesellschafter zu sein, und Sie brauchen keinen türkischen Partner. Wenn Sie die Firma selbst von der Türkei aus leiten möchten, benötigen Sie separat eine Arbeitserlaubnis, die die Firma sponsern kann, sobald sie besteht. Dieser Punkt überrascht viele Erstgründer, die sich erstmals damit befassen, wie man eine Firma in der Türkei gründet.

Die richtige Gesellschaftsform für die Unternehmensgründung in der Türkei wählen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Standardwahl für die Unternehmensgründung in der Türkei. Lokal als limited sirket bekannt, eignet sie sich für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen, benötigt nur einen Gesellschafter und schützt Ihr persönliches Vermögen über das eingebrachte Kapital hinaus. Die Alternative ist die Aktiengesellschaft, oder anonim sirket, die größere Unternehmen und solche, die Kapital aufnehmen oder irgendwann an die Börse gehen wollen, tendenziell bevorzugen.

MerkmalGmbH (Limited Sirket)Aktiengesellschaft (Anonim Sirket)
Mindestanzahl Gesellschafter11
Mindestkapital (Stand bei Abfassung)Etwa 50.000 TLEtwa 250.000 TL
Am besten geeignet fürKleine und mittlere UnternehmenGrößere Firmen, Kapitalbeschaffung, Anteilsverkauf
AnteilsübertragungNotariell beurkundet und eingetragenEinfacher, kann privat bleiben
GeschäftsführungEin oder mehrere GeschäftsführerVorstand

Ob die GmbH oder die Aktiengesellschaft zu Ihren Plänen passt, hängt von Ihrem Kapital, Ihrer Branche und Ihren Wachstumszielen ab; unsere Berater können dies in einer kurzen Beratung vor der Antragstellung einschätzen.

Erforderliche Unterlagen für die Firmengründung in der Türkei

Die Firmengründung in der Türkei erfordert einen festgelegten Satz an Unterlagen, und deren korrekte Zusammenstellung ist der Punkt, an dem die meisten Verzögerungen beginnen. Bereiten Sie Folgendes vor, bevor Sie sich an das Register wenden:

  • Reisepasskopien jedes Gesellschafters und Geschäftsführers, notariell beglaubigt und ins Türkische übersetzt.
  • Türkische Steuernummern für jeden ausländischen Gesellschafter, erhältlich beim örtlichen Finanzamt (Vergi Dairesi) oder online.
  • Die Satzung, auf Türkisch verfasst und in MERSIS eingetragen.
  • Notariell beglaubigte Unterschriftserklärungen für die Geschäftsführer der Gesellschaft.
  • Eine Firmenadresse in der Türkei, belegt durch einen Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde.
  • Passfotos und, bei juristischen Gesellschaftern, apostillierte Gründungsunterlagen der Muttergesellschaft.

Kann ein Gesellschafter nicht in die Türkei reisen, ermöglicht eine Vollmacht einem Vertreter, die notariellen und behördlichen Schritte in seinem Namen zu erledigen. Das ist üblich und erlaubt es vielen Investoren, die ausländische Firmenregistrierung in der Türkei ohne längeren Aufenthalt abzuschließen.

Schritte zur Eintragung: Firmengründung in der Türkei Stufe für Stufe

Die Eintragung folgt einer klaren Reihenfolge. Dies sind die zentralen Schritte für die Firmengründung in der Türkei:

  1. Besorgen Sie für jeden ausländischen Gesellschafter eine türkische Steuernummer beim örtlichen Finanzamt.
  2. Bereiten Sie die Satzung vor und lassen Sie sie notariell beurkunden, laden Sie anschließend die Firmendaten in MERSIS hoch.
  3. Zahlen Sie den vorab erforderlichen Kapitalanteil auf ein Firmenbankkonto ein und entrichten Sie den Beitrag an die Wettbewerbsbehörde, einen kleinen Prozentsatz des erklärten Kapitals.
  4. Reichen Sie den Antrag beim Handelsregisteramt (Ticaret Sicil Mudurlugu) der örtlichen Handelskammer ein.
  5. Holen Sie das Registerzertifikat und die steuerliche Registrierung der Firma ab, sobald das Register die Unterlagen genehmigt hat.
  6. Registrieren Sie sich beim Finanzamt für Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer sowie bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK), falls Sie Personal beschäftigen.
  7. Lassen Sie die gesetzlichen Buchhaltungsbücher während der Eintragung beglaubigen und bestellen Sie einen lizenzierten türkischen Buchhalter.

Mehrere dieser Schritte laufen inzwischen über MERSIS parallel ab, was den Prozess in den letzten Jahren erheblich verkürzt hat.

Wie lange die Unternehmensgründung in der Türkei dauert

Die Unternehmensgründung in der Türkei dauert in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen, sobald jedes Dokument bereit ist. Die Registerphase selbst ist oft innerhalb weniger Werktage abgeschlossen. Was den Zeitrahmen verlängert, ist die Vorbereitung: die notarielle Beglaubigung und Übersetzung der Reisepässe, die Beschaffung der Steuernummern und, bei juristischen Gesellschaftern, das Warten auf apostillierte Unterlagen aus dem Ausland.

Nach unserer Erfahrung mit ausländischen Investoren ist der häufigste Grund für eine verzögerte Gründung eine Passübersetzung oder eine Apostille, die unvollständig oder im falschen Format eintrifft. Die Unterlagen vor dem Start zu ordnen, spart in der Regel mehr Zeit als jeder andere einzelne Schritt.

Kosten der Firmengründung in der Türkei

Die Kosten der Firmengründung in der Türkei teilen sich in amtliche Gebühren und Dienstleistungskosten. Die amtliche Seite ist überschaubar, und die größere Variable ist die professionelle Unterstützung. Als grobe Richtschnur und zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels sollten Sie für Folgendes budgetieren:

  • Notar- und Übersetzungsgebühren für Reisepässe, Unterschriften und die Satzung.
  • Gebühren für die Eintragung im Handelsregister und bei der Handelskammer.
  • Den Beitrag an die Wettbewerbsbehörde, einen kleinen Prozentsatz des erklärten Kapitals.
  • Buchhalterhonorare, in der Regel monatlich abgerechnet, sobald die Firma läuft.
  • Das Mindestkapital selbst, das Sie in die Firma einbringen, statt es auszugeben.

Da sich diese Zahlen mit Inflation und Regulierung verändern, betrachten Sie jede hier genannte Zahl als Richtwert und bestätigen Sie die aktuellen Kosten der Firmengründung in der Türkei mit einem Berater, bevor Sie budgetieren.

Häufige Fehler ausländischer Investoren

Eine Handvoll vermeidbarer Fehler verursacht die meisten Reibungspunkte. Achten Sie auf Folgendes:

  • Den Schritt der Steuernummer überspringen. Nichts anderes kann fortschreiten, bis jeder ausländische Gesellschafter eine türkische Steuernummer hat, besorgen Sie diese also zuerst.
  • Eine unklare Firmenadresse. Eine virtuelle Adresse ohne ordentlichen Mietvertrag kann abgelehnt werden. Sichern Sie sich eine echte eingetragene Adresse.
  • Annehmen, dass die Gründung ein Aufenthaltsrecht verschafft. Der Besitz einer Firma allein gibt Ihnen nicht das Recht, in der Türkei zu leben oder zu arbeiten; Sie beantragen die Arbeitserlaubnis separat, sobald die Firma besteht.
  • Die laufende Buchhaltung unterschätzen. Türkische Firmen reichen monatliche und vierteljährliche Erklärungen ein, weshalb ein lizenzierter Buchhalter nicht optional ist.
  • Nicht übereinstimmende Übersetzungen. Ein Name, der im Reisepass, im Steuerregister und in der Satzung unterschiedlich geschrieben ist, führt zu Ablehnungen beim Register.

Nach der Eintragung: Steuern, Personal und Genehmigungen

Eine eingetragene Firma trägt fortlaufende Pflichten. Die Körperschaftsteuer gilt zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels auf Firmengewinne mit einem Satz von etwa 25 Prozent, und die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Ihr Buchhalter reicht monatliche Quellensteuer- und Mehrwertsteuererklärungen sowie eine jährliche Körperschaftsteuererklärung bei der türkischen Finanzverwaltung (Gelir Idaresi Baskanligi) ein.

Wenn Sie das Unternehmen von der Türkei aus leiten möchten, kann die Firma über das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit die Sponsorschaft Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen, die wiederum eine Aufenthaltserlaubnis unterstützt. Eine eingetragene, aktive Firma kann auch Teil eines größeren Plans in Richtung türkischer Aufenthaltserlaubnis oder, in manchen Fällen, Staatsangehörigkeit sein, obwohl diese Wege ihre eigenen, gesonderten Regeln haben.

Die Firmengründung in der Türkei ist für ausländische Investoren unkompliziert, wenn die Unterlagen in Ordnung sind: eine Struktur wählen, notariell beglaubigte und übersetzte Dokumente vorbereiten, beim Handelsregister einreichen und sich steuerlich registrieren. Der Prozess dauert in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen, und vollständiges ausländisches Eigentum belässt Ihnen die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Bestätigen Sie aktuelle Gebühren, Kapitalschwellen und Steuersätze mit einem Berater, da sich diese Regeln häufig ändern.

Denken Sie über die türkische Staatsangehörigkeit oder einen Umzug in die Türkei nach?

Gordion Partners ist ein in Istanbul ansässiges Beratungsunternehmen, das Ausländer seit 2020 bei der türkischen Staatsangehörigkeit durch Investition, bei Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen sowie beim Immobilienkauf unterstützt. Um Ihre eigene Situation zu besprechen, erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp unter +90 533 140 04 96, per E-Mail unter [email protected], oder besuchen Sie uns unter Merkez Mahallesi Hasat Sokak No:12A, 34384 Şişli, Istanbul. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet die Firmengründung in der Türkei?

Die Kosten der Firmengründung in der Türkei setzen sich aus amtlichen Gebühren und Kosten für professionelle Dienstleistungen zusammen. Amtliche Gebühren, Notarkosten, Übersetzung und der Beitrag an die Wettbewerbsbehörde sind relativ überschaubar, während Buchhaltungsunterstützung eine laufende monatliche Kostenposition ist. Da sich die Zahlen mit der Inflation ändern, bestätigen Sie die aktuellen Beträge mit einem Berater.

Kann ein Ausländer 100 Prozent einer Firma in der Türkei besitzen?

Ja, ein Ausländer kann in nahezu jeder Branche 100 Prozent einer Firma in der Türkei besitzen. Sie brauchen keinen türkischen Partner und müssen nicht ansässig sein. Einige regulierte Branchen, wie Medien und Luftfahrt, wenden Eigentumsbeschränkungen an.

Wie lange dauert es, eine Firma in der Türkei zu gründen?

Die Unternehmensgründung in der Türkei dauert in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen, sobald alle Dokumente bereit sind. Die Phase beim Handelsregister ist oft innerhalb weniger Werktage abgeschlossen; die Dokumentenvorbereitung gibt in der Regel das Tempo vor.

Muss ich in der Türkei leben, um eine Firma zu gründen?

Nein, Sie müssen nicht in der Türkei leben, um eine Firma zu gründen. Ein Gebietsfremder kann alleiniger Gesellschafter sein, und eine Vollmacht ermöglicht es einem Vertreter, die notariellen und behördlichen Schritte abzuschließen, falls Sie nicht reisen können.

Wie hoch ist das Mindestkapital für eine GmbH in der Türkei?

Das Mindestkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels etwa 50.000 TL und für eine Aktiengesellschaft etwa 250.000 TL. Diese Schwellen werden durch Regulierung festgelegt und können sich ändern, prüfen Sie also die aktuelle Zahl vor der Antragstellung.

Verschafft mir die Firmengründung ein Aufenthaltsrecht in der Türkei?

Die Firmengründung verschafft nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht in der Türkei. Sobald die Firma besteht, kann sie eine Arbeitserlaubnis für Sie als Eigentümer oder Geschäftsführer sponsern, und diese Arbeitserlaubnis unterstützt wiederum eine Aufenthaltserlaubnis.

Wie gründet man eine Firma in der Türkei, ohne das Land zu besuchen?

Um eine Firma in der Türkei zu gründen, ohne dorthin zu reisen, erteilen Sie einer vertrauenswürdigen Vertretung in der Türkei eine Vollmacht. Sie beschafft Ihre Steuernummer, unterzeichnet die notariell beglaubigten Unterlagen und reicht den Antrag in Ihrem Namen beim Register ein, sodass die vollständige ausländische Firmenregistrierung in der Türkei auch aus der Ferne möglich ist.

Über Gordion Partners

Gordion Partners ist ein in Istanbul ansässiges Beratungsunternehmen, das sich auf Einwanderungs- und Immobiliendienstleistungen für Ausländer in der Türkei spezialisiert hat. Seit 2020 begleiten unsere Berater internationale Klienten bei der türkischen Staatsangehörigkeit durch Investition, bei Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen sowie beim Immobilienkauf, und arbeiten dabei auf Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Chinesisch. Die Firma wird von Burak Unal geleitet, einem Investmentberater und registrierten Immobilienmakler in der Türkei (Taşınmaz Ticareti Bilgi Sistemi, Registrierungsnummer 3408704), der einen MSc in Finance von der London School of Economics und einen BBA der Bogazici-Universität besitzt. Wir legen bei jedem Schritt Wert auf klare, reaktionsschnelle und professionelle Beratung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken, und es wird dringend empfohlen, einen Fachmann zu konsultieren, um Ihre persönliche Situation zu bewerten. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die aus der Nutzung der Informationen in diesem Artikel entstehen könnten.