Unternehmensberatung für ausländische Unternehmen in der Türkei
Managementberatung
Unser Unternehmen bietet ausländischen Unternehmen und Privatpersonen, die in der Türkei geschäftlich tätig sind, allgemeine Managementberatungsleistungen an, darunter Übersetzungen, die Erstellung von Dokumentenlisten und Informationen zu Unternehmensformen. Wir bieten keine Rechts-, Finanzberatung oder Vertretungsleistungen an; Registrierung, Steuerangelegenheiten und rechtliche Verfahren müssen von der jeweiligen Person, dem Bevollmächtigten, einem Anwalt oder einem Finanzberater übernommen werden.
Schritte zur Registrierung eines Unternehmens
1. Firmensitz
Nach türkischem Recht muss Ihr Unternehmen vor der Gründung eine Adresse haben.
- Die erste Möglichkeit besteht darin, einen physischen Standort für Ihr Unternehmen zu mieten. Mietverträge in Istanbul für Büros und Geschäfte beginnen bei 1.500–2.000 türkischen Lira.
- Die zweite Möglichkeit besteht darin, ein virtuelles Büro zu mieten. Mit dieser Option haben Sie eine rechtliche Adresse, aber keinen physischen Standort.
Projektfotos
2. Eigenkapital und Kapital der Gesellschaft
Gemäß türkischem Handelsrecht beträgt das Mindestkapital 50.000 TL. Wir empfehlen unseren Mandanten jedoch, ein Kapital von 500.000 TL einzuzahlen, um die folgenden Verfahren zu erleichtern:
- Antrag auf Arbeitserlaubnis
- Mitgliedschaft in Handelsorganisationen wie TUSIAD, MUSIAD usw.
- Import- und Exportaktivitäten
Es ist nicht obligatorisch, das Kapital während des Gründungsprozesses bei der Bank einzuzahlen. Der Betrag muss vor der Beantragung der Arbeitserlaubnis oder innerhalb von 24 Monaten ab dem Gründungsdatum eingezahlt werden.
Arten von Unternehmen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Dieses Unternehmen muss von mindestens einer natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das von ihnen gezeichnete und eingezahlte Kapital beschränkt. Das Mindestkapital für die Gründung des Unternehmens beträgt 50.000 TL.
Die Aktiengesellschaft
Zur Gründung dieser Unternehmensform ist mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) erforderlich, und das Mindeststammkapital beträgt 250.000 TL. Die Geschäftsführung des Unternehmens erfolgt durch einen Verwaltungsrat und einen Aufsichtsrat.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Unternehmensformen können Ausländer in der Türkei gründen?
Ausländische Investoren können in der Türkei verschiedene Unternehmensformen gründen. Die gängigsten und unkompliziertesten Optionen sind jedoch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Die GmbH wird aufgrund ihrer einfacheren Struktur und des geringeren Kapitalbedarfs häufig von kleinen und mittleren Unternehmen bevorzugt, während die AG typischerweise für größere Unternehmen oder Vorhaben mit Börsengang gewählt wird.
2. Kann ein Ausländer in der Türkei ein Unternehmen vollständig besitzen?
Ja, Ausländer können ein Unternehmen in der Türkei vollständig besitzen, ohne einen lokalen Partner zu benötigen. Die Türkei bietet ein attraktives Umfeld für ausländische Investitionen, und in den meisten Branchen gibt es keine Beschränkungen für ausländisches Eigentum. Ausländer können auch als Geschäftsführer oder Manager ihres eigenen Unternehmens fungieren.
3. Welche Schritte sind erforderlich, um ein Unternehmen in der Türkei zu registrieren?
Der Prozess der Unternehmensregistrierung umfasst mehrere wichtige Schritte:
Wahl des Firmennamens und der Firmenstruktur
Vorbereitung und notarielle Beurkundung der Satzung
Beantragung einer Steuernummer und Anmeldung beim Finanzamt
Einzahlung des erforderlichen Mindestkapitals (Teileinzahlungen sind während der Einrichtung zulässig)
Einreichung des Antrags beim Handelsregister
Veröffentlichung der Firmendaten im türkischen Handelsregister
Nach Abschluss der Registrierung kann das Unternehmen legal tätig werden und ein Firmenbankkonto eröffnen.
Für aktuelle Informationen sollten Sie sich an einen Wirtschaftsprüfer wenden.
4. Wie lange dauert die Unternehmensregistrierung in der Türkei?
Der Prozess der Unternehmensgründung in der Türkei ist relativ schnell. Wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen, dauert die Registrierung in der Regel 5 bis 10 Werktage. Verzögerungen können auftreten, wenn Probleme mit der Dokumentation auftreten oder Übersetzungen und Beglaubigungen länger als erwartet dauern.
5. Welche Dokumente werden für die Unternehmensgründung in der Türkei benötigt?
Zu den wichtigsten Dokumenten gehören gültige Reisepässe der Gesellschafter, eine Vollmacht (bei Beauftragung eines gesetzlichen Vertreters), ein notariell beglaubigter Adressnachweis und die Satzung. Ausländische Personen benötigen möglicherweise auch eine Steuernummer vom türkischen Finanzamt. Alle nicht in türkischer Sprache verfassten Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt werden.
6. Ist für die Unternehmensregistrierung in der Türkei eine physische Geschäftsadresse erforderlich?
Ja, jedes Unternehmen in der Türkei benötigt eine eingetragene Geschäftsadresse. Diese Adresse muss sich an einem physischen Standort befinden und dient der offiziellen Kommunikation und Inspektionen. Viele Startups und Unternehmen in ausländischem Besitz nutzen virtuelle Bürodienste, um diese Anforderung legal und kostengünstig zu erfüllen.
7. Gibt es nach der Unternehmensgründung fortlaufende Compliance- oder Berichtspflichten?
Ja, türkische Unternehmen müssen verschiedene laufende Verpflichtungen erfüllen, darunter monatliche Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter und die Einhaltung des Arbeitsrechts. Die Beauftragung eines qualifizierten Buchhalters oder Finanzberaters wird dringend empfohlen, um diese Aufgaben effizient zu bewältigen und Strafen zu vermeiden.
Steuerliche Anreize
Zu den Steueranreizen zählen Zoll-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftssteuerbefreiungen, die von der Branche und Region des Unternehmens abhängen. Zu den nichtsteuerlichen Anreizen gehören die Zuteilung von kostenlosem Land, Unterstützung für Forschung und Entwicklung sowie Marktforschung und bis zu 80 % Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter. Weitere Geschäftsinitiativen sind „organisierte Industriezonen“ und „Freihandelszonen“, die exportorientierte Industrien fördern.
Anlegerfreundlich
- Steuerliche und nichtsteuerliche Anreize
- Konkurrenzfähigster Körperschaftssteuersatz von 25 % in der OECD
- Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 70 Ländern
- Allgemein angewandter Mehrwertsteuersatz von 20 %, wobei einige
- Produkte/Dienstleistungen unter 1 % bzw. 10 % fallen
- Zollunion mit der EU und Freihandelsabkommen mit 16 Ländern
- Bilaterale Investitionsabkommen mit 82 Ländern, darunter Russland, Ukraine, Usbekistan, Kasachstan usw.
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