Berechtigte Familienangehörige des Investors können mit derselben Investition die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition beantragen. Zu den berechtigten Familienangehörigen zählen der Investor, dessen Ehepartner/in und Kinder unter 18 Jahren. Andere Familienmitglieder müssen eine eigene Investition tätigen, um die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition beantragen zu können.
Beispielsweise sind folgende Familienangehörige des Hauptinvestors nicht berechtigt: Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Onkel, Tante und Kinder über 18 Jahren.
Investiert ein Investor beispielsweise in das türkische Staatsbürgerschaftsprogramm, können seine Ehepartnerin und seine Kinder unter 18 Jahren gleichzeitig mit ihm die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Auch nach der Antragstellung geborene Kinder können die türkische Staatsbürgerschaft erhalten.
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