Türkische Staatsbürgerschaft durch Geburt: Kinder türkischer Eltern können die türkische Staatsbürgerschaft erwerben

Kinder türkischer Eltern erhalten automatisch die türkische Staatsbürgerschaft durch Geburt. Entscheidend für die türkische Staatsbürgerschaft ist die Staatsbürgerschaft der Eltern, nicht der Geburtsort. Ein in der Türkei geborenes Kind erhält nicht automatisch die türkische Staatsbürgerschaft. Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt türkischer Staatsbürger sein. Gleichzeitig kann ein außerhalb der Türkei geborenes Kind türkischer Eltern die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Die türkische Staatsbürgerschaft wird also durch Abstammung und nicht durch den Geburtsort vererbt.

Die Staatsbürgerschaft wird dem Kind automatisch verliehen, wenn die Mutter Türkin ist, unabhängig von ihrem Familienstand, da die Abstammung von ihr zweifelsfrei feststeht. Ist der Vater jedoch Türke, muss das Kind entweder in einer Ehe geboren sein oder der türkische Vater muss die Vaterschaft anerkennen, um die türkische Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen zu können.

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