Ausländer benötigen für die Beantragung einer türkischen Aufenthaltserlaubnis einen notariell beglaubigten Mietvertrag (Noter onaylı kira kontratı) oder eine Bürgschaftsbescheinigung (Taahhütname). Alternativ kann auch eine Adressbestätigung eines autorisierten Studentenwohnheims vorgelegt werden, die von der Ausländerbehörde ebenfalls akzeptiert wird.
Für alle Arten von türkischen Aufenthaltserlaubnissen ist ein Nachweis über Ihren Wohnsitz während Ihres Aufenthalts in der Türkei erforderlich. Ein notariell beglaubigter Mietvertrag ist die sicherste und am weitesten verbreitete Option. Sie müssen den Mietvertrag mit Ihrem Vermieter bei einem Notar abschließen und erhalten dort die notarielle Beglaubigung. Die Notargebühren betragen in der Regel ca. 200–400 US-Dollar, abhängig von der monatlichen Miete.
Als zweite Möglichkeit können Sie eine Bürgschaftsbescheinigung (Taahhütname) vom Notar einholen. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie mit einem türkischen Staatsbürger zusammenleben. Die Notargebühren sind in diesem Fall mit ca. 50–60 US-Dollar günstiger. Zusätzlich benötigen Sie den Familiennachweis des Bürgen. Ist der Bürge verheiratet, muss auch sein Ehepartner eine notariell beglaubigte Bürgschaftserklärung einreichen, aus der hervorgeht, dass Sie dort wohnen.
Studierende können alternativ auch offizielle Dokumente ihres Wohnheims vorlegen, die ihren Aufenthalt dort während des Studiums bestätigen. Weitere Informationen zu den benötigten Adressdokumenten für die türkische Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie von Ihrem Wohnheimleiter.
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