Ehepartner und Kinder türkischer Staatsbürger können eine Familienaufenthaltserlaubnis in der Türkei beantragen. Die Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein, und der Ehepartner muss mit dem türkischen Staatsbürger rechtsgültig verheiratet sein. Auch Familienangehörige von Ausländern mit einer Arbeitserlaubnis in der Türkei können eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen.
Die türkische Familienaufenthaltserlaubnis wird für bis zu drei Jahre erteilt und kann bei Erfüllung der familiären Voraussetzungen verlängert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren türkischer Staatsbürger. Auch Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren von Ausländern mit einer türkischen Arbeitserlaubnis können bis zum Ablaufdatum der Arbeitserlaubnis eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen. Eltern, Geschwister und Kinder über 18 Jahre sind nicht antragsberechtigt.
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