Ausländer, die mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, sind berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu beantragen. Eine Wohnsitzerfordernis gibt es nicht und wichtig ist, dass nach der Heirat 3 Jahre vergehen müssen. Kurz vor der Beantragung der Staatsbürgerschaft müssen ausländische Partner jedoch eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragen, da diese Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft ist.
Die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat ermöglicht es Ausländern, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn ein Ausländer länger als 3 Jahre mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet ist. Um die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen, muss es sich um eine offizielle standesamtliche Trauung handeln. Für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat ist keine Wohnsitzdauer erforderlich. Aus diesem Grund unterscheidet es sich von der türkischen Staatsbürgerschaft mit 5-jährigem Wohnsitz, da bei der Staatsbürgerschaft durch Heirat kein Dokument zur Tageszählung erforderlich ist.
Die Schritte zur Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat sind die Einholung einer türkischen Familienaufenthaltserlaubnis, die Erstellung einer türkischen Heiratsurkunde, die Erstellung von Geburtsurkunden und die Beantragung der Staatsbürgerschaft bei der Einwanderungsbehörde. Ausländer können die türkische Staatsbürgerschaft nicht beantragen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt keine Aufenthaltserlaubnis haben. Nachdem Ihr Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat genehmigt wurde, können Sie beim Bevölkerungsamt den türkischen Personalausweis und den türkischen Reisepass beantragen. Normalerweise beträgt die Bewertungszeit für die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat etwa 1 Jahr.
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