Die türkische Staatsbürgerschaft kann nicht allein durch Geburt in der Türkei erworben werden. Ein Kind erhält die türkische Staatsbürgerschaft nur, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt türkischer Staatsbürger ist. Die türkische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung (jus sanguinis) und nicht durch Herkunft (jus soli) vererbt.
In einigen Ländern, wie beispielsweise den USA, können Kinder, die in den USA geboren werden, die amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben, selbst wenn ihre Eltern keine US-Staatsbürger sind. Die Türkei folgt jedoch nicht dem System der Staatsbürgerschaft durch Herkunft. Nach türkischem Recht muss mindestens ein Elternteil türkischer Staatsbürger sein. Die maßgebliche türkische Rechtsnorm zur Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist Artikel 7 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Gesetz Nr. 5901). Ein Kind, das innerhalb einer Ehe zwischen einer türkischen Mutter und einem türkischen Vater geboren wird, ist türkischer Staatsbürger, egal ob in der Türkei oder im Ausland. Ein Kind, das außerhalb einer Ehe zwischen einer türkischen Mutter und einem ausländischen Vater geboren wird, ist ebenfalls türkischer Staatsbürger. Ein Kind, das aus einer Ehe zwischen einer ausländischen Mutter und einem türkischen Vater hervorgeht, erwirbt die türkische Staatsbürgerschaft, wenn die Grundsätze und Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft erfüllt sind.
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