Für Ausländer, die mit einer türkischen Arbeitserlaubnis in der Türkei arbeiten möchten, gilt ein Mindestgehalt. Die Höhe des Mindestgehalts richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit.
Stand 2026 beträgt das Mindestgehalt in der Türkei 28.000 TL, was etwa 700 USD entspricht. Für Einstiegspositionen und Tätigkeiten im Bereich der Hauspflege können Ausländer in der Türkei mit diesem Mindestgehalt arbeiten.
Für Fachkräfte erhalten Ausländer eine Arbeitserlaubnis ab dem Zweifachen des türkischen Mindestbruttogehalts. Für Führungskräfte ist das Dreifache erforderlich. Ingenieure und Architekten benötigen das Vierfache. Piloten und Direktoren müssen schließlich das Fünffache verdienen, um eine türkische Arbeitserlaubnis zu erhalten.
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