Leitfaden zu den Kriterien für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen 2026

Wohn- und Gewerbeimmobilien mit einem Preis von über 400.000 US-Dollar, die von einem türkischen Eigentümer verkauft werden, berechtigen zur Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition. Ausländer können auch mehrere Immobilien zusammen erwerben, sofern der Gesamtwert über 400.000 US-Dollar liegt.

Um die Voraussetzungen für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Immobilien zu erfüllen, müssen das Wertgutachten, der Wechselkurs (DAB) und der im Grundbuch eingetragene Immobilienwert jeweils über 400.000 US-Dollar liegen. Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie für 420.000 US-Dollar kaufen und den vollen Betrag von der Bank bezahlen, das Wertgutachten jedoch einen Wert unter 400.000 US-Dollar ausweist, ist diese Immobilie nicht für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition berechtigt.

Der Kauf mehrerer Immobilien ist für die türkische Staatsbürgerschaft zulässig, sofern alle Immobilien die Voraussetzungen erfüllen und der Gesamtwert der Immobilien 400.000 US-Dollar übersteigt. Wohn- und Gewerbeimmobilien wie Wohnungen, Häuser, Büros, Geschäfte, Fabriken usw. berechtigen zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition. Investitionen in Grundstücke hingegen berechtigen nicht zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft.

Fertiggestellte und im Bau befindliche Immobilien berechtigen zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition, sofern die Eigentumsübertragung (Kat İrtifakı) abgeschlossen ist. Die gültigen Eigentumsurkunden für die Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition sind Kat Mülkiyeti und Kat İrtifakı. Der Verkäufer der Immobilie muss türkischer Staatsbürger oder ein türkisches Unternehmen sein. Der Kauf einer Immobilie von einem Ausländer oder einer Immobilie, die bereits für einen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft genutzt wurde, berechtigt nicht zur Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition.

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