Leitfaden zu den erforderlichen Dokumenten für das türkische Staatsbürgerschaftsprogramm durch Investition 2026

Für die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition werden folgende Dokumente benötigt: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und polizeiliches Führungszeugnis aller Antragsteller. Der Investor und sein Ehepartner müssen alle genannten Dokumente vorlegen. Die Kinder des Investors benötigen lediglich die Geburtsurkunde.

Alle Dokumente für den Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft durch Investition müssen mit einer Apostille versehen, ins Türkische übersetzt und anschließend in der Türkei notariell beglaubigt werden. Sollte Ihr Land dem Apostille-Abkommen nicht beigetreten sein, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Dokumente für den Antrag einzureichen: Erstens können Sie Ihre Dokumente in der Botschaft Ihres Landes in der Türkei abstempeln lassen, anschließend beim türkischen Außenministerium oder der Staatsanwaltschaft (Kaymakamlik) abstempeln lassen, sie ins Türkische übersetzen und notariell beglaubigen lassen. Zweitens können Sie die Dokumente in der türkischen Botschaft in Ihrem Land abstempeln lassen, sie übersetzen und notariell beglaubigen lassen. Dies muss für alle erforderlichen Dokumente erfolgen.

Die beste Methode ist die Einreichung von apostillierten Geburtsurkunden, apostillierten Heiratsurkunden und apostillierten polizeilichen Führungszeugnissen für den Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft durch Investition. Ist der Investor nicht verheiratet, benötigen wir ein offizielles Dokument, aus dem sein Familienstand als ledig, verwitwet oder geschieden hervorgeht.

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