Kann man mit einem Touristenvisum oder einer visumfreien Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen Türkisch-Sprachkurs beantragen?

Ausländer, die visumfrei oder mit einem Touristenvisum in die Türkei einreisen, können keine Aufenthaltserlaubnis für einen Türkischkurs beantragen. Sie benötigen ein Visum für einen Türkischkurs, um eine solche Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können.

Gemäß den türkischen Einwanderungsbestimmungen muss die Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis mit Ihrem Visum übereinstimmen. Beispielsweise können Sie eine Geschäftsaufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie mit einem Geschäftsvisum in die Türkei eingereist sind. Bei Einreise mit einem Touristenvisum können Sie eine Touristenaufenthaltserlaubnis beantragen. Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Türkischkurs verlangen die Einwanderungsbehörden von Ausländern die Einreise mit einem Visum für einen Türkischkurs (Türkçe Dil Kursu Vizesi).

Sie können das Visum für einen Türkischkurs bei der türkischen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen. Für den Antrag benötigen Sie ein Einladungsschreiben (Zulassungsbescheid) einer Türkisch-Sprachschule (TÖMER oder einer privaten Sprachschule).

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