Die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie in der Türkei beträgt 4 % und wird zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie in der Türkei beträgt 4 %. Diese Steuer wird üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt. Je nach Verhandlung kann sie jedoch auch vollständig vom Käufer oder vom Verkäufer getragen werden. Die Grunderwerbsteuer ist für Ausländer und türkische Staatsbürger gleich. Manche Verkäufer möchten einen Nettoerlös aus dem Kauf erzielen und verlangen daher, dass der Käufer die gesamte Steuer übernimmt. Dies hängt von den Kaufverhandlungen ab.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Türkei 4 % für Neubau- und Gebrauchtimmobilien. Auf Türkisch heißt diese Steuer „Tapu Harcı“. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr für die Grunderwerbsurkunde („Döner Sermaye Harcı“) an. Diese beträgt ca. 250–600 US-Dollar, abhängig davon, ob einer der Käufer Ausländer ist und ob eine Vollmacht vorliegt.

Weitere Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei sind die Gebühren für das Wertgutachten, die Vollmacht und den Übersetzer. Für den Kauf einer Immobilie in der Türkei benötigen Ausländer ein Wertgutachten. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.400 US-Dollar. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Ausländer eine andere Person mit der Unterzeichnung von Dokumenten in der Türkei beauftragt, beispielsweise einen türkischen Anwalt mit dem Kauf der Immobilie. Die Vollmacht für den Immobilienkauf kostet ca. 500 US-Dollar. Zudem fallen Dolmetscherkosten an, wenn der Ausländer kein Englisch spricht und die Immobilie bei der Eigentumsübertragung selbst erwerben möchte. Dolmetscher berechnen üblicherweise 200 US-Dollar für die Eigentumsübertragung.

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