Welche Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie in der Türkei an: Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer, Maklerprovision

Die Kosten für den Kauf einer Immobilie in der Türkei setzen sich zusammen aus Mehrwertsteuer, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Wertgutachten und Übersetzergebühren. Im Folgenden erläutere ich die Kostenaufstellung für Ausländer beim Immobilienkauf in der Türkei.

Die Grunderwerbsteuer in der Türkei beträgt 4 %. Sie wird auf Grundlage des beim Grundbuchamt angegebenen Wertes berechnet. Bei einem Immobilienwert von 3.000.000 TL beträgt die Grunderwerbsteuer 120.000 TL. Die 4 % Grunderwerbsteuer werden zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt.

Die Maklerprovision beträgt in der Türkei ebenfalls 4 %. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 2 %.

Ausländer müssen vor dem Kauf einer Immobilie ein Wertgutachten erstellen lassen. Die Firma GEDAŞ ist für die Erstellung dieser Gutachten zuständig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.400 US-Dollar.

Wenn Sie möchten, dass eine andere Person den Kauf in Ihrem Namen abwickelt, können Sie ihr in der Türkei eine notarielle Vollmacht ausstellen. Die Notarkosten für die Ausstellung einer Kaufvollmacht für eine Immobilie betragen ca. 15.000 TL.

Spricht der ausländische Käufer kein Türkisch, ist ein Dolmetscher erforderlich. Die Dolmetscherkosten variieren je nach Stadt und liegen zwischen 100 und 200 US-Dollar.

Für Neubauprojekte in der Türkei fällt außerdem Mehrwertsteuer an. Bis zu einer Fläche von 150 m² beträgt die Mehrwertsteuer 10 %. Für Flächen über 150 m² beträgt sie 20 %.

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