Ausländer können ihre Aufenthaltserlaubnis für einen Türkischkurs nur einmal verlängern. Das bedeutet, dass sie sich mit dieser Aufenthaltserlaubnis insgesamt zwei Jahre in der Türkei aufhalten können (1 Jahr + 1 Jahr).
Weitere Informationen zum Einladungsschreiben, Visum und zur Aufenthaltserlaubnis für Türkischkurse finden Sie auf der Website des Türkischen Rates: https://www.turkishcouncil.org
Viele Ausländer reisen mit einem Visum und einer Aufenthaltserlaubnis für einen Türkischkurs in die Türkei. Die Aufenthaltserlaubnis kann jeweils für ein Jahr beantragt werden. Sie kann nur einmal verlängert werden, und zwar für jeweils ein Jahr. Somit können Sie sich insgesamt zwei Jahre mit dieser Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufhalten.
Den Antrag auf Verlängerung Ihrer türkischen Aufenthaltserlaubnis können Sie online unter e-ikamet.goc.gov.tr stellen. Für die Verlängerung benötigt die türkische Ausländerbehörde zusätzliche Adressdokumente wie z. B. einen UETS-Auszug, einen Nachweis über die Adressregistrierung im Grundbuch (Edevlet) und eine aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens auf Ihren Namen.
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