Ausländer, die sich länger als acht Jahre in der Türkei aufgehalten haben, können eine türkische Langzeitaufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt sie zu einem unbefristeten Aufenthalt in der Türkei.
Der größte Vorteil der türkischen Langzeitaufenthaltserlaubnis ist ihre unbegrenzte Gültigkeit. Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis also nicht jährlich verlängern.
Inhaber einer türkischen Langzeitaufenthaltserlaubnis können leichter eine Arbeitserlaubnis beantragen, da sie von der Kapitaleinlage und der Fünf-Mitarbeiter-Regel befreit sind. Dadurch ist es für sie einfacher, in der Türkei eine Anstellung zu finden.
Sie können eine Langzeitaufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie sich mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis länger als acht Jahre in der Türkei aufgehalten haben. Zunächst müssen Sie beim Ausländeramt eine Aufenthaltsbescheinigung (gün sayım belgesi) beantragen. Sie müssen sich jedes Jahr mehr als die Hälfte des Jahres in der Türkei aufgehalten haben und dürfen sich in den letzten fünf Jahren nicht länger als 365 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten haben.
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