Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft durch Investition aus einer Immobilie für mehrere Familien

Nur ein Ausländer kann pro Immobilie die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition beantragen. Die Beantragung der Staatsbürgerschaft durch mehrere Familien über eine einzige Immobilie ist nicht möglich.

Früher konnte man die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition beantragen, indem man einen Anteil an einer Immobilie erwarb. Lag der Wert dieses Anteils über 250.000 US-Dollar, war ein Antrag möglich. Nach dem 12. Juni 2022 wurde die Investitionsgrenze jedoch von 250.000 auf 400.000 US-Dollar angehoben. Zudem gilt nun die Regelung, dass eine Immobilie nur für einen Staatsbürgerschaftsantrag verwendet werden kann.

Beispiel: Erwerben zwei Ausländer eine Immobilie im Wert von 800.000 US-Dollar mit jeweils 50 % Anteil, ist nur einer von ihnen berechtigt, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Der andere Anteilseigner ist nicht berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition zu beantragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jeder Ausländer mindestens eine Immobilie erwerben muss, um am türkischen Staatsbürgerschaftsprogramm durch Immobilieninvestition teilnehmen zu können. Der Kauf von Anteilen an einer Immobilie berechtigt nicht automatisch zur Beantragung der Staatsbürgerschaft, selbst wenn der Anteil einen Wert von über 400.000 US-Dollar hat, vorausgesetzt, ein anderer Ausländer hat bereits aufgrund dieser Immobilie die Staatsbürgerschaft beantragt.

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