Unternehmen in der Türkei müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um eine türkische Arbeitserlaubnis für ihre ausländischen Mitarbeiter zu erhalten. Zu diesen Kriterien gehören das eingezahlte Kapital, die Anzahl der türkischen Mitarbeiter und ein Mindestgehalt.
Das Unternehmen muss über ein Mindestkapital von 500.000 TL (ca. 12.000 USD, Stand Februar 2026) verfügen, um Ausländer beschäftigen zu dürfen.
Das zweite Kriterium für eine türkische Arbeitserlaubnis ist, dass für jeden ausländischen Mitarbeiter fünf türkische Mitarbeiter beschäftigt sein müssen. Um einen Ausländer zu beschäftigen, müssen also fünf türkische Mitarbeiter vorhanden sein. Damit zwei Ausländer eine türkische Arbeitserlaubnis erhalten, muss das Unternehmen zehn türkische Mitarbeiter beschäftigen.
Für Inhaber einer Arbeitserlaubnis in der Türkei gelten außerdem Mindestgehaltsvorgaben. Für Einstiegspositionen entspricht das Mindestgehalt dem türkischen Mindestgehalt (28.075 TL netto, Stand Februar 2026). Für Ingenieure beträgt es das Vierfache und für Direktoren das Fünffache des türkischen Bruttomindestgehalts.
Unternehmen müssen diese Kriterien erfüllen, um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, stellt das türkische Arbeitsministerium ein Vermerk über fehlende Dokumente aus und fordert das Unternehmen auf, die fehlenden Kriterien zu erfüllen.
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