Der Antrag auf eine türkische Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber in der Türkei gestellt. Ausländer können ohne ein unterstützendes Unternehmen kein türkisches Arbeitsvisum oder keine Arbeitserlaubnis beantragen.
Zunächst benötigen Ausländer eine gültige Aufenthaltserlaubnis, um direkt in der Türkei eine türkische Arbeitserlaubnis beantragen zu können. Besitzen sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis, müssen sie in ihr Heimatland zurückkehren und bei der türkischen Botschaft eine Referenznummer für die Arbeitserlaubnis beantragen.
Der Arbeitgeber stellt den Antrag online über das System des Arbeitsministeriums (ecalismaizni) und verwendet dabei die Referenznummer des Arbeitsvisums oder die türkische Aufenthaltserlaubnisnummer des Ausländers. Er muss alle Unternehmensdokumente sowie das Diplom des Ausländers einreichen und begründen, warum er einen Ausländer und nicht einen türkischen Staatsbürger beschäftigt.
Das Arbeitsministerium prüft den Antrag auf die Arbeitserlaubnis. Er kann abgelehnt, genehmigt oder durch das Ministerium zur Einreichung weiterer Dokumente aufgefordert werden. In der Regel wird der Antrag auf eine türkische Arbeitserlaubnis genehmigt, sofern alle fehlenden Dokumente nachgereicht werden.
Nach Genehmigung des Antrags begibt sich der Ausländer zur türkischen Botschaft, um den Aufkleber für das türkische Arbeitsvisum in seinen Reisepass einkleben zu lassen. Mit diesem Visum kann er dann in die Türkei einreisen. Der Arbeitgeber entrichtet die Gebühr für die Arbeitserlaubnis und meldet den Ausländer zur Sozialversicherung (SGK) an. Die Arbeitserlaubniskarte wird gedruckt und von der PTT an das Büro des Arbeitgebers geliefert.
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