Von der türkischen Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitserlaubnis: Antrag auf Übertragung ohne Arbeitsvisum!

Ausländer können direkt in der Türkei eine Arbeitserlaubnis beantragen, sofern sie bereits über eine gültige türkische Aufenthaltskarte verfügen. Mit dieser direkten Umwandlung in eine Arbeitserlaubnis entfällt die Notwendigkeit, für die Beantragung eines Arbeitsvisums bei der türkischen Botschaft in ihr Heimatland zurückzukehren.

Voraussetzung für die direkte Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist eine gültige Aufenthaltskarte, beispielsweise eine Touristen-, Studenten- oder Familienaufenthaltserlaubnis.

Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen, indem er die Ausländeridentifikationsnummer (yabanci kimlik numarasi) des Ausländers auf der Website des türkischen Arbeitsministeriums (ecalismaizni) angibt. Anschließend lädt er die Unternehmensdokumente und das Diplom des Ausländers hoch.

Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis durch das türkische Arbeitsministerium wird die Arbeitserlaubniskarte an die Geschäftsadresse des Unternehmens zugestellt. Der Ausländer kann somit eine Arbeitserlaubnis erhalten, ohne die Türkei verlassen zu müssen.

#Arbeitserlaubnis #Arbeitsvisum #türkischeArbeitserlaubnis #Einwanderung #Arbeit #Türkei #türkisch #Aufenthaltserlaubnis