Wie kann man als Ausländer in der Türkei den Arbeitgeber wechseln und eine neue Arbeitserlaubnis beantragen?

Ausländer können in der Türkei den Arbeitgeber wechseln und für ihren neuen Arbeitgeber eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Sie benötigen die Zustimmung ihres bisherigen Arbeitgebers. Dieser kann die neue Arbeitserlaubnis beantragen, während sich der Ausländer in der Türkei aufhält.

Im Laufe des Lebens ist ein Jobwechsel ganz normal. Für Ausländer gelten jedoch besondere Regelungen zur Übertragung der Arbeitserlaubnis. Es empfiehlt sich, vor dem Jobwechsel die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers einzuholen.

Der Ausländer kann vor dem Jobwechsel entweder eine neue Arbeitserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ausländern mit einer Arbeitserlaubnis wird in der Regel eine touristische Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate erteilt.

Die Antragsfrist beträgt zehn Tage ab Ablauf der Arbeitserlaubnis oder ab Ende der Sozialversicherung.

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