Internationale Unternehmer können eine türkische Arbeitserlaubnis beantragen, indem sie ihr Unternehmen in der Türkei registrieren, sofern sie die Kriterien hinsichtlich Kapital, türkischer Mitarbeiterzahl und Anzahl erfüllen. Eine Arbeitserlaubnis wird nicht direkt nach der Unternehmensregistrierung erteilt. Als Firmeninhaber müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine türkische Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Investiert der Ausländer 100.000 USD als Stammkapital, kann er die türkische Arbeitserlaubnis direkt beantragen, ohne türkische Mitarbeiter zu beschäftigen. Dies ist der schnellste Weg, als ausländischer Firmeninhaber eine Arbeitserlaubnis in der Türkei zu erhalten.
Alternativ können Sie 500.000 TL (ca. 12.000 USD) als Stammkapital investieren und für jeden ausländischen Mitarbeiter fünf türkische Mitarbeiter einstellen. Bei der Erstbeantragung erteilt das Arbeitsministerium eine sechsmonatige Arbeitserlaubnis ohne Beschäftigung türkischer Mitarbeiter. Bei der Verlängerung wird jedoch die Beschäftigung türkischer Staatsbürger verlangt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Stammkapital und die Beschäftigung türkischer Staatsbürger zwei wichtige Kriterien für den Erhalt einer türkischen Arbeitserlaubnis als ausländischer Unternehmer in der Türkei sind.
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