Studentenaufenthaltserlaubnis vs. Kurzzeitaufenthaltserlaubnis für Türkischsprachkurse in der Türkei

Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende und die Aufenthaltserlaubnis für Kurzzeit-Türkischkurse unterscheiden sich deutlich. Achten Sie daher genau darauf, welche Sie beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird ausschließlich an Ausländer vergeben, die an einer Universität einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Promotion) anstreben. Die Aufenthaltserlaubnis für Türkischkurse hingegen ist eine Art Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis und wird an Ausländer vergeben, die an der TÖMER oder an privaten, vom türkischen Bildungsministerium akkreditierten Türkisch-Sprachschulen lernen.

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende mit einem Visum für einen Türkisch-Sprachkurs während Ihres Aufenthalts in der Türkei ist nicht zulässig und kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis für Studierende nur, wenn Sie an einer Universität in der Türkei eingeschrieben sind.

Wenn Sie mit einem Visum für einen Türkisch-Sprachkurs in die Türkei einreisen, müssen Sie eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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